Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Unsere AGB sind Bestandteil jedes zwischen uns mit Unternehmern abgeschlossenen Vertrages. Ihre Geltung wird auch im Voraus für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte vereinbart, ohne dass es bei Abschluss der zukünftigen Verträge einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf, sie werden bei Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Vorformulierte Wareneingangs- oder Abnahmevorbehalte des Kunden gelten als nicht erfolgt.Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des CISG.
2. Angebote
Die Angebote sind hinsichtlich Preis, Qualität, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.
3. Annahme
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder ihnen durch Übersendung der Ware und Rechnung entsprochen ist.
4. Lieferung und Versand
Die Lieferung unserer Ware erfolgt nach Geschäftslage unverzüglich oder nach schriftlich vereinbarten Lieferfristen. Werden verbindlich vereinbarte Lieferzeiten überschritten, so kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Bei Lieferungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beschleunigt ausgeführt werden, sind wir berechtigt, den Kunden mit der sich ergebenden Mehrfracht zu belasten. Unvorhergesehene Umstände, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, Betriebsstörungen jeglicher Art, aber auch Streik und Aussperrung befreien uns für die Dauer und den Umfang der Störung von unserer Lieferungs- und Leistungspflicht und berechtigen uns, evtl. Mehrkosten zu berechnen. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von unserer jeweiligen Verpflichtung frei. Bei staatlichen oder behördlichen Maßnahmen, insbesondere Erhöhung von Steuern und Zöllen, sind wir berechtigt, während der Laufzeit eines Vertrages die vereinbarten Preise mit sofortiger Wirkung entsprechend zu erhöhen. Erhöhen sich wegen der vorstehend in Ziff. 4. 3. Abs. aufgeführten Ereignisse die Entstehungskosten, so können wir den Kaufpreis entsprechend anheben oder Preiserhöhungen, die unsere Vorlieferer aufgrund solcher Ereignisse vornehmen, weitergeben. Lehnt der Kunde eine Preiserhöhung ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die auch für die Berechnung maßgebende Maß- und Gewichtsfeststellung erfolgt in unseren Betriebsstätten. Alle Waren reisen auf Gefahr des Kunden, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt und Schuldner der Branntweinsteuer ist. Die Wahl des Versandweges und Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Kunden zu berücksichtigen, dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei frachtfreier Lieferung gehen Erhöhungen der Frachtsätze zu Lasten des Kunden.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – sofort netto Kasse zahlbar. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag so zu zahlen, dass dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware auf unserem Konto eingegangen ist. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Zahlungen sind nur an uns unmittelbar zu leisten. Unsere Vertreter, Reisenden usw. sind zum Inkasso nur befugt, wenn sie mit besonderer schriftlicher Vollmacht ausgestattet sind. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Diskont und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder wird ein fälliger Wechsel oder Scheck nicht eingelöst, so werden alle uns gegen den Kunden noch zustehenden Forderungen einschließlich aller Wechsel- und Scheckforderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Gegenüber unseren Forderungen kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden; im übrigen ist ein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- sowie ein Aufrechnungsrecht ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Nebenforderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden, unser Eigentum. Alle Forderungen aus der Veräußerung aus von uns gegenwärtig oder künftig gelieferten Waren tritt der Kunde mit allen Nebenforderungen zur Sicherheit der Forderungen nach S. 1 schon jetzt an uns ab. Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen, ist er ermächtigt, über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und jegliche Abtretungen sind unzulässig. Zugriffe Dritter (Pfändungen, Beschlagnahmungen, Wegnahmen usw.) auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die uns abgetretenen Warenforderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkenntnis berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen, steht uns der dabei entstehende Mitei-gentumsanteil an der neuen Ware im Verhältnis des Fakturen-Wertes unserer Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns mit dem Kunden einig, dass dieser uns im Verhältnis des Fakturen-Wertes der so untergegan-genen Ware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Die Vorausabtretung nach Ziff. 6. Abs. 1 gilt nur in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware, wenn sie nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren weiterveräußert wird. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl selbst freigeben oder deren Freigabe veranlassen.
7. Rücktritt
Nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn eine Ände-rung bei der Firma oder Person des Kunden eintritt, die nach unserer Beurteilung den Vertrag gefährden könnte, oder die Kreditwürdigkeit des Kunden infolge uns nachträglich bekannt gewordener Umstände nach unserem Ermessen zweifelhaft erscheint. Wir sind berechtigt, in jedem Falle, insbesondere bei Hereinnahme neuer Aufträge sowie auch von Abrufen auf bestehende Abschlüsse, die Weiterbelieferung von der vorherigen Bezahlung offen stehender Forderungen abhängig zu machen und alle geschuldeten Beträge, auch wenn für diese Scheck oder Wechsel angenommen worden sind, als fällig zu erklären. Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz gelten alle gewährten Rabatte rückwirkend als nicht gegeben und der Anspruch auf Rückvergütung gilt nachträglich als nicht vereinbart. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder verfügt er unzulässigerwei-se über die Ware, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche die Lieferung einstellen.
8. Gewährleistung
Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäß, wenn sie nicht unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit untersucht und erkennbare Mängel unverzüglich angezeigt worden sind. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns unter Beifügung einer in Gegenwart eines mit uns abgestimmten Zeugen entnommenen Probe (bei Flüssigkeitsprodukten von einem halben Liter) schriftlich angezeigt werden. Bei Vorliegen einer ordnungsgemäß erhobenen Rüge werden wir nach unserer Wahl Nacher-füllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Rücksendung der Ware darf nur im Einverständnis mit uns erfolgen. Muster und Proben gelten hinsichtlich Zusammensetzung und Eigenschaften nur als annä-hernd und stellen unverbindliche Anschauungsunterlagen dar, es sei denn, die Verbindlichkeit ist ausdrücklich vereinbart. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbe-schreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Wer-bung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch unverbindlich.
9. Erlaubnisse
Bei der Bestellung verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung bestätigt uns der Kunde unaufgefordert schriftlich mit der Bestellung, Inhaber aller zoll- und steuerrechtlicher Erlaubnisse zu sein, die uns zu seiner Belieferung berechtigen. Jede Änderung dieser Erlaub-nisse teilt uns der Kunde unverzüglich mit. Der Kunde stellt uns von jeglicher Inanspruchnahmen durch die Behörden und Dritte frei, wenn der Inhalt seiner Bestätigung von den Erlaubnissen abweichen sollte. Die Freistellung umfasst auch Rechtsberatungs- und verfolgungskosten. Auf Verlangen stellt uns der Kunde Sicherheit bis zur Höhe unserer etwaigen Haftungsverpflichtung. Der Kunde wird uns jeden weiteren durch eine unzutreffende Bestätigung entstehenden Schaden ersetzen.
10. Haftung
Unsere Haftung bei der Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhte auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten umfasst nicht den Ersatz vertragsuntypischer, nicht vorhersehbarer Schäden. Vorstehendes gilt auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetz-lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche von Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
11. Abtretung
Die Rechte des Kunden aus Geschäftsverbindungen, insbesondere Verträgen mit uns, sind nicht abtretbar.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungspflichten und etwaige Streitigkeiten aus Verträgen mit uns ist Ludwigshafen.
Stand: November 2006